Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Verträge zwischen der BLACKCOMMERCE UG (haftungsbeschränkt), Biebererstraße 10, 63165 Mühlheim am Main (nachfolgend "BLACKCOMMERCE" oder "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde") in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungsbereiche:
- Datenanalyse und Business Intelligence
- Marketing-Analysen und Prozessoptimierung
- Automatisierung von Geschäftsprozessen
- IT-Dienstleistungen (Cyber Security, IT-Forensik, Netzwerk-Management, IT-Projekt-Management)
- Webseitenentwicklung und digitale Lösungen
- Drohnenvermessung und 3D-Modellierung (über BLACKMAPS)
- Beratungsleistungen im Bereich digitale Transformation
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BLACKCOMMERCE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von BLACKCOMMERCE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Auftragsbestätigung durch BLACKCOMMERCE oder
- Beginn der Leistungserbringung durch BLACKCOMMERCE
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. BLACKCOMMERCE ist berechtigt, eine Vergütung für die Erstellung detaillierter Angebote und Projektspezifikationen zu verlangen, sofern dies vorab vereinbart wurde.
§3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Projektvertrag.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, BLACKCOMMERCE alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(3) Bei Datenanalyse-Projekten stellt der Auftraggeber sicher, dass die bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben wurden und alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
(4) Verzögerungen durch nicht rechtzeitig oder unvollständig bereitgestellte Informationen gehen nicht zu Lasten von BLACKCOMMERCE und berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand (Zeit und Material) auf Basis der aktuellen Stundensätze von BLACKCOMMERCE.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(4) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen ist BLACKCOMMERCE berechtigt, Abschlagszahlungen nach Maßgabe des Projektfortschritts zu verlangen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
§5 Leistungsfristen und Verzug
(1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von BLACKCOMMERCE ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen sowie bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte.
§6 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) BLACKCOMMERCE verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen und Daten des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Leistungserbringung zu verwenden.
(2) Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(4) BLACKCOMMERCE trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gemäß Art. 32 DSGVO.
§7 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (insbesondere Software, Analysen, Konzepte, Designs, Dokumentationen) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(3) Die Weitergabe an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BLACKCOMMERCE.
(4) BLACKCOMMERCE behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
§8 Gewährleistung
(1) BLACKCOMMERCE erbringt alle Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik mit der gebotenen Sorgfalt.
(2) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Art und Weise der Nacherfüllung liegen im Ermessen von BLACKCOMMERCE.
(3) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich und detailliert zu rügen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Leistungserbringung, soweit keine längere Frist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§9 Haftung
(1) BLACKCOMMERCE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung von BLACKCOMMERCE ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
§10 Kündigung
(1) Verträge über Einzelprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
(2) Dauerverträge (z.B. Wartungsverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen BLACKCOMMERCE und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen BLACKCOMMERCE und dem Auftraggeber ist Offenbach am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: November 2025
BLACKCOMMERCE UG (haftungsbeschränkt)
Biebererstraße 10, 63165 Mühlheim am Main